Falschparker vor Laden muss Abschleppkosten zahlen
Magdeburg (dpa) - Wer sein Auto unberechtigt auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss nach einem Urteil des Magdeburger Landgerichts die Abschleppkosten bezahlen.
Magdeburg (dpa) - Wer sein Auto unberechtigt auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss nach einem Urteil des Magdeburger Landgerichts die Abschleppkosten bezahlen.
Mit dieser Entscheidung räumten die Richter den Besitzern von Parkplätzen weitgehende Rechte ein (Az: 1 S 70/08). Abschleppunternehmer könnten generell beauftragt werden, unberechtigt geparkte Wagen zu entfernen. Es müsse für Autofahrer jedoch klar erkennbar sein, unter welchen Voraussetzungen abgeschleppt wird.
Das Gericht wies darauf hin, dass eine andere Kammer des Gerichts in einem ähnlichen Fall im Februar zugunsten eines Autofahrers entschieden habe. Deswegen sei nach dem neuen Berufungsurteil die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen worden.
In dem nun verhandelten Fall verlangte ein Autofahrer vergeblich die von ihm gezahlten Abschleppkosten in Höhe von 165 Euro zurück. Der Fahrer, der laut Gericht eine Veranstaltung in der Bördelandhalle in Magdeburg besuchte, hatte sein Auto mehrere Stunden auf dem Parkplatz eines nahe gelegenen Einkaufszentrums abgestellt, deutlich länger als die für Kunden erlaubten eineinhalb Stunden. Er hatte entgegen der Vorschrift auch keine Parkscheibe ausgelegt.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.