Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 4. Dezember 2007

Falschparker haften bei einem Unfall oft mit

München (dpa/tmn) - Parken in zweiter Reihe kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Denn Autofahrer können eine Teilschuld bekommen, wenn ihr falsch geparkter Wagen in einen Unfall verwickelt wird.

München (dpa/tmn) - Parken in zweiter Reihe kann im Falle eines Unfalls teuer werden. Denn Autofahrer können eine Teilschuld bekommen, wenn ihr falsch geparkter Wagen in einen Unfall verwickelt wird.

Allerdings kommt es bei der Berechnung des Haftungsanteils immer auf den Einzelfall an. In der Regel ist jedoch mit einer Teilschuld und einer Haftung in Höhe von 25 Prozent an dem entstandenen Schaden zu rechnen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München.

Möglich ist aber auch, dass den Falschparker keine Teilschuld trifft - oder der Haftungsanteil sogar höher als 25 Prozent ausfällt. Entscheidend sei hier, wie stark der Einfluss des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs auf das Entstehen des Unfalls war.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.