Falschparker behindert niemanden: Abschleppen erlaubt
Stuttgart (dpa/tmn) - Ist das eigene Auto wegen Falschparkens abgeschleppt worden, kann sich der Halter nicht darauf berufen, niemanden behindert zu haben. Das teilt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart mit.
Stuttgart (dpa/tmn) - Ist das eigene Auto wegen Falschparkens abgeschleppt worden, kann sich der Halter nicht darauf berufen, niemanden behindert zu haben. Das teilt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart mit.
Grundsätzlich dürfe jedes widerrechtlich geparkte Fahrzeug abgeschleppt werden. Eine unmittelbare Behinderung des Verkehrs oder auch von Fußgängern oder Anwohnern müsse dafür nicht vorliegen. Es reicht also zum Beispiel schon, wenn die Parkdauer überschritten wurde. Kann der Halter sein Auto noch wegfahren, ist der Abschleppwagen aber schon unterwegs, muss er die Kosten für dessen «Leerfahrt» übernehmen.
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