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Montag, 17. Dezember 2007

Falscher Kilometerstand: Käufer kann Vertrag kündigen

Rostock/Berlin (dpa/tmn) - Garantiert ein Gebrauchtwagen-Verkäufer einen Kilometerstand, der sich als falsch herausstellt, kann der Käufer vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.

Rostock/Berlin (dpa/tmn) - Garantiert ein Gebrauchtwagen-Verkäufer einen Kilometerstand, der sich als falsch herausstellt, kann der Käufer vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.

Anders sieht es nur aus, wenn vertraglich ausdrücklich festgehalten ist, dass der Verkäufer für die Richtigkeit der genannten Laufleistung keine Gewähr übernimmt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist (Az.: 6 U2/07).

In dem Fall sprach das Gericht dem Kläger das Recht zu, den Kauf eines Gebrauchten rückgängig zu machen. Im Kaufvertrag gab es bei der Kilometerangabe keinen Hinweis darauf, dass der Verkäufer für deren Korrektheit keine Gewähr übernimmt. Damit garantierte er nach Auffassung des OLG nicht nur die Laufleistung, sondern auch den «allgemeinen Erhaltungszustand» und damit den Wert des Wagens. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Neubrandenburg noch zugunsten des Verkäufers geurteilt.


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