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Dienstag, 6. Mai 2008

Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt mit Elektrorollstuhl

Löbau/Berlin (dpa/tmn) - Auch nach Trunkenheitsfahrten mit einem Elektrorollstuhl droht unter Umständen ein Fahrverbot. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Löbau (Sachsen) hervor, über das die Verbraucher Initiative in Berlin berichtet.

Löbau/Berlin (dpa/tmn) - Auch nach Trunkenheitsfahrten mit einem Elektrorollstuhl droht unter Umständen ein Fahrverbot. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Löbau (Sachsen) hervor, über das die Verbraucher Initiative in Berlin berichtet.

Demnach darf in solchen Fällen ein Fahrverbot verhängt werden, wenn sich der Betroffene alternativ mit einem handbetriebenen Rollstuhl fortbewegen kann. In dem Fall war ein auf einen Rollstuhl angewiesener junger Mann mit seinem Elektrogefährt auf einem Bürgersteig unterwegs. Bei einer Polizeikontrolle wurde bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 1,66 Promille festgestellt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr und einschlägiger Vorstrafen zu einer Bewährungsstrafe und erteilte ihm zusätzlich drei Monate Fahrverbot (Az.: 5 Ds 430 Js 17736/06).

Aufgrund seines Alkoholkonsums sei der Angeklagte absolut fahruntüchtig und außerstande gewesen, sein Fahrzeug sicher zu führen, so das Gericht. Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit liege bei Radfahrern bei 1,6 Promille. Da von Rollstuhlfahrern ein etwa vergleichbares Gefährdungspotenzial ausgeht, gelte bei ihnen auch für die absolute Fahruntüchtigkeit der gleiche Grenzwert.


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