Fahrräder dürfen auf Fußweg abgestellt werden
Hagen (dpa/gms) - Fahrräder dürfen grundsätzlich auf dem Fußweg abgestellt werden. Selbst bei speziellen Zonenhalteverboten wie auf Bahnhofsgeländen gelte dies, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner aus Hagen von der Arbeitsgruppe Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Hagen (dpa/gms) - Fahrräder dürfen grundsätzlich auf dem Fußweg abgestellt werden. Selbst bei speziellen Zonenhalteverboten wie auf Bahnhofsgeländen gelte dies, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner aus Hagen von der Arbeitsgruppe Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Lediglich auf der Straße dürften Räder innerhalb solcher Halteverbote nicht abgestellt werden. Autofahrer müssten an Einfahrten oder Parkplätzen auf abgestellte Fahrräder Rücksicht nehmen, wenn diese etwa an einem Baum oder Pfahl auf dem Fußweg befestigt sind. Wenn ein Auto etwa beim Parken ein abgestelltes Fahrrad rammt, trage in der Regel der Autofahrer die Schuld, sagt Elsner. Eine Mitschuld könne Radbesitzer höchstens treffen, wenn ihr Fahrrad eine Einfahrt komplett verstellt.
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