Fahrer dürfen sich nicht auf Einparkhilfe verlassen
Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer dürfen sich beim Rückwärtsfahren nicht nur auf die technische Einparkhilfe des Wagens verlassen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist (Az. 275 C 15 658/07).
Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer dürfen sich beim Rückwärtsfahren nicht nur auf die technische Einparkhilfe des Wagens verlassen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist (Az. 275 C 15 658/07).
In dem Fall war ein Mann zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden, nachdem er mit einem Mietwagen rückwärts gegen eine Mauer gefahren war. Der Mann wollte dem Vermieter den Schaden nicht ersetzen, weil ihn die Einparkhilfe nicht vor dem Hindernis gewarnt hatte. Die Richter urteilten anders: Eine Einparkhilfe entbinde den Fahrer nicht von der Pflicht, mit den eigenen Augen zu überprüfen, ob der Weg frei ist.
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