EU-Verfolgung von Verkehrsvergehen verzögert sich
Stuttgart (dpa) - Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen wegen Verkehrsvergehen werden nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) vorerst in Deutschland nicht eingetrieben. Das teilte der ACE in Stuttgart mit.
Stuttgart (dpa) - Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen wegen Verkehrsvergehen werden nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) vorerst in Deutschland nicht eingetrieben. Das teilte der ACE in Stuttgart mit.
Deutschland sei mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten. Es sei vorgesehen gewesen, dass vom 22. März 2007 an Bußgelder von mindestens 70 Euro in allen EU-Staaten gegenseitig anerkannt und im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden kassiert werden. Nach Angaben des ACE steht auch Österreich wegen eines fehlenden eigenen Gesetzes vor dem Problem, Strafmandate nicht unmittelbar vollstrecken zu können.
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