Erlaubnis zur Hundehaltung kann entzogen werden.
Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier andere Mieter immer wieder stört. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.
Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier andere Mieter immer wieder stört. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.
Er beruft sich dabei unter anderem auf Urteile der Landgerichte Krefeld (Az.: 2 S 89/96) und Nürnberg/Fürth (Az.: 7 S 3264/90). Wenn der Hund zum Beispiel wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt, könne der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Belästigungen oder regelmäßiges, lang anhaltendes lautes Bellen können darüber hinaus die Nachbarn berechtigen, die Miete zu mindern, wie laut Mieterbund aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervorgeht (Az.: 49 C 165/05).
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.





