Eingestellter Zugverkehr: Kein Anspruch auf Entschädigung
Potsdam (dpa/gms) - Bahnreisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen des Orkans «Kyrill» die Nacht auf dem Bahnhof verbringen mussten. Das erläutert Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.
Potsdam (dpa/gms) - Bahnreisende haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen des Orkans «Kyrill» die Nacht auf dem Bahnhof verbringen mussten. Das erläutert Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.
Bei einem Orkan handele es sich um höhere Gewalt. Entschädigung gebe es nur, wenn die Bahn ein Verschulden treffe, sagte die Reiserechtsexpertin . Wegen des Orkans hatte die Deutsche Bahn (DB) in der Nacht zum Freitag bundesweit den Zugverkehr eingestellt. Tausende Fahrgäste saßen auf den Bahnhöfen fest.
Wird der Kunde nicht befördert, hat er Anspruch auf die Erstattung des Fahrpreises. Stoppt der Zug auf halber Strecke, werde der Fahrpreis nur anteilig zurückgezahlt, erklärt Fischer. Die Bahn habe eine Fürsorgepflicht und müsse dafür sorgen, dass die Gäste untergebracht oder versorgt werden. «Die Kosten für ein Hotel muss der Kunde dann aber selbst zahlen», so die Reiserechtlerin.
Obwohl die Kunden keine Entschädigungsansprüche haben, erklärte die Deutsche Bahn bereits am Donnerstagabend, Entschädigungen und Rückzahlungen für nicht angetretene Reisen zu prüfen. «Wir werden da sehr kulant vorgehen», sagte ein DB-Sprecher. Nach wie vor ist der Zugverkehr stark eingeschränkt. Reisende können sich telefonisch kostenlos unter 08000/99 66 33 über die aktuelle Lage informieren.
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