Einfachere Neuzulassung für stillgelegte Autos
Stuttgart (dpa/gms) - Stillgelegte Autos sollen von März 2007 an einfacher wieder zugelassen werden. Sie verlieren künftig nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) in Stuttgart nicht mehr automatisch nach 18 Monaten die Betriebserlaubnis.
Stuttgart (dpa/gms) - Stillgelegte Autos sollen von März 2007 an einfacher wieder zugelassen werden. Sie verlieren künftig nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) in Stuttgart nicht mehr automatisch nach 18 Monaten die Betriebserlaubnis.
Somit müssen dann auch nicht einem Gutachter vorgeführt werden. Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung (HU) vergangen, könne das Auto direkt wieder angemeldet werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine HU fällig gewesen, reiche die einfache Vorführung bei einer Prüfstelle. Mit dem neuen Prüfbericht könne das Auto dann zugelassen werden.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.




