Dynamo am Fahrrad ist auch bei Batterielampe Pflicht
Osnabrück (dpa/gms) - Fahrradfahrer dürfen als Beleuchtung nicht ausschließlich Batterielampen benutzen. Zusätzlich sei ein funktionierender Dynamo Pflicht, teilen die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Osnabrück mit.
Osnabrück (dpa/gms) - Fahrradfahrer dürfen als Beleuchtung nicht ausschließlich Batterielampen benutzen. Zusätzlich sei ein funktionierender Dynamo Pflicht, teilen die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Osnabrück mit.
Zwar zögen gerade Kinder die modischen Batterielampen vor - zulässig sei dies aber nicht. Zu schnell seien sonst die Batterien leer, und die Radler stünden ohne Licht da.
Fahrradfahrer müssten auch regelmäßig das Profil der Laufrollen am Dynamo kontrollieren, damit dieser auch bei Nässe funktioniert, heißt es weiter. Zudem benötige jedes Fahrrad in der Regel elf Reflektoren: Dazu gehören ein weißer Frontreflektor, zwei rote Rückreflektoren, zwei Reflektoren pro Pedal und je zwei Speichenreflektoren.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.