Drakonische Strafen für falsches Anbringen des «Pickerls»
München (dpa/gms) - Autofahrer müssen in Österreich künftig mit drakonischen Strafen rechnen, wenn sie das «Pickerl» nicht ordnungsgemäß anbringen. So werden bei einem Verstoß 120 Euro fällig.
München (dpa/gms) - Autofahrer müssen in Österreich künftig mit drakonischen Strafen rechnen, wenn sie das «Pickerl» nicht ordnungsgemäß anbringen. So werden bei einem Verstoß 120 Euro fällig.
Und wer nicht an Ort und Stelle zahlen kann, müsse vom neuen Jahr an mindestens 400 Euro zahlen, erläutert der ADAC in München. Die neue Regelung besagt, dass die Vignette nur noch an der Frontscheibe an ungetönten Stellen anzubringen ist.
Zusätzlich darf der Kleber nur dort sitzen, wo er das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt. Der ADAC empfiehlt daher, die Vignette oben oder unten links oder um den Rückspiegel herum aufzukleben. Neu ist, dass auch das Anbringen auf einer nicht versenkbaren, vorderen Seitenscheibe nicht mehr zulässig ist. Auf Seitenfenstern war das Anbringen auch vorher schon nicht gestattet.
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