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Dienstag, 15. Juli 2008

Drängler können auch im Stadtverkehr bestraft werden

München (dpa/tmn) - Gefährliches Drängeln und der missbräuchliche Einsatz von Hupe und Lichthupe werden nicht nur auf Autobahnen bestraft. Das teilt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München mit.

München (dpa/tmn) - Gefährliches Drängeln und der missbräuchliche Einsatz von Hupe und Lichthupe werden nicht nur auf Autobahnen bestraft. Das teilt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München mit.

Etliche Gerichte ahnden die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes demnach auch innerorts nicht nur mit einem Bußgeld. Sie erkennen darin außerdem psychische Gewalt im Sinne einer Nötigung.

Das verkehrswidrige Verhalten muss nach Angaben des KS aber gravierend sein. Als Beispiel dient ein Fall, der 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde (Az.: 2 BvR 932/06): Ein Autofahrer war innerorts mehr als 300 Meter lang mit Tempo 50 dicht auf den Vordermann aufgefahren und hatte Hupe und Lichthupe eingesetzt, um den anderen Fahrer zum Schnellerfahren oder zum Freigeben der Fahrbahn zu veranlassen. Wird ein solches Verhalten als Nötigung gewertet, können laut KS Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) die Folge sein.


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