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Mittwoch, 1. August 2007

Dinge im Taxi vergessen: Fahrgast zahlt fürs Wiederbringen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn Fahrgäste Dinge im Taxi vergessen, müssen sie die liegen gelassenen Gegenstände selbst abholen. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, die Sachen bei der Taxistelle oder beim Fundbüro abzugeben.


Wer Dinge im Taxi liegen lässt, muss fürs Wiederbringen bezahlen. (Bild: dpa)

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn Fahrgäste Dinge im Taxi vergessen, müssen sie die liegen gelassenen Gegenstände selbst abholen. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, die Sachen bei der Taxistelle oder beim Fundbüro abzugeben.

Kunden könnten nicht verlangen, dass ihnen der Fahrer etwa vergessene Gepäckstücke kostenlos bringt - für derartige Umwege müssten Kunden extra zahlen, erläutert der Rechtsanwalt Thomas Grätz vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband in Frankfurt.

Taxifahrer seien aber verpflichtet, ihren Fahrgästen beim Ein- und Ausladen des Gepäcks zu helfen, sagt Grätz. «Das ist im Fahrpreis mit drin - bei Älteren und Schwangeren gebietet das außerdem die allgemeine Höflichkeit.» Fahrgäste könnten daher darauf bestehen, dass ihnen der Fahrer nach der Ankunft ihren Koffer bis zum Bürgersteig trägt. Allerdings müssten sie damit rechnen, dass in einigen Städten wie zum Beispiel München für Gepäck ab der Größe einer Reisetasche ein Aufschlag verlangt wird.


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