Cannabis am Steuer: Führerschein ist fast immer weg
Mannheim/Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer unter Einfluss von Cannabis können nur in einem Fall darauf hoffen, den Führerschein behalten zu dürfen: Sie müssen glaubhaft darlegen, dass das Rauschmittel erstmals konsumiert worden ist, so der Deutsche Anwaltverein in Berlin.
Mannheim/Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer unter Einfluss von Cannabis können nur in einem Fall darauf hoffen, den Führerschein behalten zu dürfen: Sie müssen glaubhaft darlegen, dass das Rauschmittel erstmals konsumiert worden ist, so der Deutsche Anwaltverein in Berlin.
Der Verein weist auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim (Az.: 10 S 2302/06) hin. Im verhandelten Fall hatte das Verwaltungsgericht Freiburg einem auf diese Weise argumentierenden Autofahrer zunächst Recht gegeben. Der VGH entschied im Berufungsverfahren dann aber, dem Mann den Führerschein zu entziehen: Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Mann nicht nur einmal Cannabis zu sich genommen hat, sondern es auch sonst gelegentlich konsumiert.
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