Bundestag beschließt Null-Promille-Grenze für Fahranfänger
Berlin (dpa) - Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die zweijährige Probezeit vorgesehen.
Berlin (dpa) - Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die zweijährige Probezeit vorgesehen.
Auf Drängen des Bundesrats wurde das Alkoholverbot aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt. Die Bundesländer hatten befürchtet, dass anderenfalls immer mehr Jugendliche bereits mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um im Alter von 18 Jahren nach Erwerb des Auto-Führerscheins nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. Deshalb war der Gesetzentwurf im Bundestags-Verkehrsausschuss noch einmal geändert worden.
Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, drohen ihnen mindestens 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Ihre Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus müssen Betroffene ein Aufbauseminar belegen, um ihre Fahrkenntnisse aufzupolieren. Nach dem 21. Geburtstag gilt - sofern die Probezeit dann abgelaufen ist - die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.