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Stichwörter: Straßenverkehrsordnung
Dienstag, 8. April 2008

«Blinkmuffeln» droht bei Unfall Mithaftung

Stuttgart (dpa/tmn) - «Blinkmuffel» riskieren bei einem Unfall immer eine Mithaftung. Wer beispielsweise beim Linksabbiegen keinen Blinker setzt, müsse in der Regel zu 100 Prozent für die Folgen des Unfalls haften, teilt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart mit.

Unterlassenes Blinken verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und könne daher von der Polizei mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden. Der ACE verweist auf eine repräsentative Umfrage, wonach 31 Prozent der Autofahrer in Deutschland das «Blinkgebot» häufig missachten. Die Deutschen führten damit europaweit die Rangliste der Nicht-Blinker an. Es folgen Frankreich (27 Prozent), die Niederlande und Belgien (jeweils 22 Prozent). Einen Ansatzpunkt zur Verbesserung der Situation sieht der ACE vor allem in den Fahrschulen: «Was einem der Fahrlehrer eingebläut hat, vergisst man nicht. Die Fahrschulen müssen daher viel stärker auf den korrekten Einsatz des Blinkers pochen», sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner.


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