Bettdecke und Kissen erst ab dem dritten Lebensjahr ratsam
München (dpa/tmn) - In den ersten beiden Lebensjahren sollten Kinder nicht mit Decke und Kopfkissen schlafen. Besser sei ein Kinderschlafsack, da er das Risiko für den plötzlichen Kindstod reduziert, rät der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in München.
München (dpa/tmn) - In den ersten beiden Lebensjahren sollten Kinder nicht mit Decke und Kopfkissen schlafen. Besser sei ein Kinderschlafsack, da er das Risiko für den plötzlichen Kindstod reduziert, rät der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in München.
«Ab dem dritten Lebensjahr, wenn kein Kinderschlafsack mehr passt oder das Kind dann nicht mehr darin schlafen will, kann eine leichtere, etwa 100 mal 140 Zentimeter große Decke benutzt werden», sagt BVKJ-Sprecher Ulrich Fegeler. Diese sollte aber dennoch warm sein. Der Kopf könne dann auf ein kleines flaches Kissen gebettet werden. Die optimale Schlafzimmertemperatur betrage 16 bis 18 Grad.
Bei 60 Grad waschbare Materialien von Matratze und Bettzeug beugen laut Fegeler Allergien vor. Die Liegefläche des Kinderbettes sollte mindestens 70 mal 140 Zentimeter (cm) umfassen. Damit das Kind selbstständig aus dem Gitterbett krabbeln kann, sollten etwa zwei Stäbe des Seitengitters herausnehmbar sein. Die Gitter sollten mindestens 60 cm hoch, die einzelnen Gitterstäbe mindestens 4,5 cm und höchstens 6,5 cm voneinander entfernt sein. «So kann das Kind nicht den Kopf, die Beine oder Hände einklemmen.» Auch der Lattenrost sollte so stabil sein, dass das Kind im Bett stehen und hüpfen kann, ohne dass die Füße dabei zwischen die Latten rutschen, rät Fegeler.
Als Matratze eigneten sich luftdurchlässige Materialien, die an der Oberfläche mittelweich sind, rät Fegeler. Schaumstoffmatratzen seien meist zu weich und trocknen langsam, wenn das Kind schwitzt oder ins Bett macht. Matratze und Überzüge sollten täglich gelüftet werden, damit die vom Körper aufgenommene Feuchtigkeit wieder entweichen kann, denn Milben bevorzugen feuchtes Klima. Auch sollte die Bettwäsche einmal wöchentlich bei 60 Grad gewaschen werden.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.




