Betrunken in Unfall verwickelt - Haftungsfreiheit möglich
Landstuhl/Berlin (dpa/tmn) - Nach einem Unfall kann unter bestimmten Umständen selbst ein erheblich betrunkener Fahrer von jeder Haftung freigesprochen werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Landstuhl/Berlin (dpa/tmn) - Nach einem Unfall kann unter bestimmten Umständen selbst ein erheblich betrunkener Fahrer von jeder Haftung freigesprochen werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Das traf in einem Fall (Az.: 1 O 806/06) zu, den das rheinland-pfälzische Amtsgericht Landstuhl zu verhandeln. Dabei stieß ein Fahrer mit einem Wagen zusammen, der aus einer untergeordneten Straße kam. Das Gericht sprach dem Unfallopfer unter anderem den Ersatz der Reparatur- und Sachverständigenkosten sowie einen Ausgleich für die verursachte Wertminderung des Wagens zu - obwohl die Polizei bei dem Mann einen Blutalkoholgehalt von 1,68 Promille feststellte.
Dem Gutachten eines Sachverständigen zufolge, auf das sich das Gericht berief, hätte auch ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht vermeiden können. Selbst ein «Idealfahrer» hätte dazu keine Chance gehabt. Die Alkoholisierung des Mannes spiele somit für den Unfallverlauf keine Rolle. Der Verursacher müsse alleine haften.
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