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Donnerstag, 15. November 2007

Betriebsweihnachtsfeier: Arbeitnehmer sind unfallversichert

Hamburg (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sind während der Weihnachtsfeier im Betrieb grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Das bestätigt die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg.

Hamburg (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sind während der Weihnachtsfeier im Betrieb grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Das bestätigt die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg.

Voraussetzung sei aber, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und an ihr teilnimmt. Zeit und Ort des Zusammenseins spielen keine Rolle, und versichert sind auch die Wege von und zur Weihnachtsfeier. Für mitgebrachte Familienangehörige oder andere, nicht im Unternehmen beschäftigte Gäste besteht allerdings kein Versicherungsschutz.


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