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Freitag, 3. August 2007

Beim Rollermieten auf passenden Führerschein achten

Landsberg (dpa/tmn) - Urlauber müssen beim Mieten eines Motorrollers im Ausland darauf achten, dass sie den passenden Führerschein besitzen. Das rät Ruprecht Müller, Motorradexperte vom ADAC-Technikzentrum im bayrischen Landsberg.

Landsberg (dpa/tmn) - Urlauber müssen beim Mieten eines Motorrollers im Ausland darauf achten, dass sie den passenden Führerschein besitzen. Das rät Ruprecht Müller, Motorradexperte vom ADAC-Technikzentrum im bayrischen Landsberg.

Mit einem Pkw-Führerschein sei es demnach nur erlaubt, Roller mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern zu fahren. Für größere Maschinen wie 80er oder 125er bräuchten Urlauber in der Regel einen Motorradführerschein. Eine Ausnahmeregelung gelte lediglich für Inhaber eines Pkw-Führerscheins, der vor April 1980 gemacht wurde.

Reisende müssten daher aufpassen, dass sie keine zu große Maschine ausleihen, warnt Müller. «Wer mit einem falschen Führerschein fährt, kann etwa bei einer Polizeikontrolle Probleme kriegen.» Auch könne es bei einem Unfall Schwierigkeiten mit der Versicherung geben. Urlauber sollten sich im Zweifelsfall schriftlich vom Vermieter zusichern lassen, dass ihr Führerschein für den jeweiligen Roller ausreicht.

Motorradlaien sollten dabei auch ihrer eigenen Gesundheit zuliebe besser die Finger von zu schnellen Zweirädern lassen. Roller im Ausland seien oft in einem technisch miserablen Zustand, warnt der Experte. Wer dann noch zu schnell fährt, gefährde sich zusätzlich. Grundsätzlich dürften Urlauber mit einer Klasse-3-Fahrerlaubnis nur mit einem Tempo von 45 Stundenkilometern (km/h) auf einem Roller fahren.


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