Bei zwei Verstößen gleichzeitig nur ein Verwarnungsgeld
Bonn (dpa/tmn) - Wenn ein Autofahrer zwei Ordnungswidrigkeiten in «Tateinheit» begeht, muss er dafür unter Umständen nur ein Verwarnungsgeld zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bonn weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Bonn (dpa/tmn) - Wenn ein Autofahrer zwei Ordnungswidrigkeiten in «Tateinheit» begeht, muss er dafür unter Umständen nur ein Verwarnungsgeld zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bonn weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Das Gericht entschied, dass ein Fall als erledigt gelten kann, wenn ein Autofahrer ein Verwarnungsgeld für eine Ordnungswidrigkeit akzeptiert hat. Kommt es zu einem weiteren Verfahren wegen einer zeitgleich begangenen zweiten Ordnungswidrigkeit, ist dieses einzustellen.
Im verhandelten Fall ging es laut DAV um einen Autofahrer, der ein Verwarnungsgeld wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit akzeptiert hatte. Gleichzeitig hatte der Fahrer jedoch auch einen sogenannten Handyverstoß begangen. Da die Ordnungswidrigkeiten aber gleichzeitig und damit in «Tateinheit» begangen wurden und der Fahrer das Verwarngeld wegen zu hohen Tempos akzeptiert hatte, könne der Handyverstoß nicht gesondert zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden, entschied das Gericht (Az.: 78 OWi 117 Js 1630/06 - 350/06).
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.