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Freitag, 16. November 2007

Bei zwei Verstößen gleichzeitig nur ein Verwarnungsgeld

Bonn (dpa/tmn) - Wenn ein Autofahrer zwei Ordnungswidrigkeiten in «Tateinheit» begeht, muss er dafür unter Umständen nur ein Verwarnungsgeld zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bonn weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.


Für zu schnelles Fahren gibt es ein Bußgeld, der gleichzeitig begangene «Handyverstoß» kostet aber nichts. (Bild: dpa)

Bonn (dpa/tmn) - Wenn ein Autofahrer zwei Ordnungswidrigkeiten in «Tateinheit» begeht, muss er dafür unter Umständen nur ein Verwarnungsgeld zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bonn weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.

Das Gericht entschied, dass ein Fall als erledigt gelten kann, wenn ein Autofahrer ein Verwarnungsgeld für eine Ordnungswidrigkeit akzeptiert hat. Kommt es zu einem weiteren Verfahren wegen einer zeitgleich begangenen zweiten Ordnungswidrigkeit, ist dieses einzustellen.

Im verhandelten Fall ging es laut DAV um einen Autofahrer, der ein Verwarnungsgeld wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit akzeptiert hatte. Gleichzeitig hatte der Fahrer jedoch auch einen sogenannten Handyverstoß begangen. Da die Ordnungswidrigkeiten aber gleichzeitig und damit in «Tateinheit» begangen wurden und der Fahrer das Verwarngeld wegen zu hohen Tempos akzeptiert hatte, könne der Handyverstoß nicht gesondert zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden, entschied das Gericht (Az.: 78 OWi 117 Js 1630/06 - 350/06).


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