Bei Verkehrskontrolle nicht zu viel schwatzen
Hamburg (dpa/gms) - Es gibt Momente, in denen Autofahrer besser schweigen: Wer von der Polizei zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wird, muss sich dafür nicht gleich rechtfertigen.
Hamburg (dpa/gms) - Es gibt Momente, in denen Autofahrer besser schweigen: Wer von der Polizei zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten wird, muss sich dafür nicht gleich rechtfertigen.
Schwatzen ertappte Autofahrer munter drauf los, machten sie die Sache oft sogar nur noch schlimmer, warnt die Zeitschrift «Auto Bild». Es sei bei solchen Kontrollen ratsam, erstmal nur Angaben zur Person zu machen. Jeder Beschuldigte habe das Recht, sich zum Vorwurf selbst, also zur Sache, nicht zu äußern. Wer dagegen versucht, eine Entschuldigung wie «Ich hatte einen wichtigen Termin» anzubringen, gebe den Verstoß zu und erwecke den Eindruck, vorsätzlich gehandelt zu haben. Das kann eine höhere Strafe zur Folge haben. Wer angibt, am Steuer einen «Aussetzer» gehabt zu haben, werde womöglich zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geladen. Es sei daher besser, sich vor einer Aussage zur Sache mit einem Anwalt zu beraten.
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