Bei rot über die Ampel: Kein Schadenersatz für Fußgänger
Koblenz (dpa/lrs) - Ein Passant, der bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Koblenz (dpa/lrs) - Ein Passant, der bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Der Fußgänger handele in diesem Fall grob fahrlässig, so dass regelmäßig jede Haftung eines beteiligten Autofahrers entfalle, erklärte das Gericht (Aktenzeichen.: 12 U 1184/04 - Urteil vom 11. Dezember 2006). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines Fußgängers ab. Der Kläger hatte bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert. Er macht geltend, herankommende Fahrzeugen hätten schon abgebremst, so dass er gedacht habe, die Signalanlage springe gleich auf «grün». Er wurde von einem Auto erfasst und verletzt. Vom Fahrer verlangte er daraufhin zumindest die Hälfte seines Schadens.
Nach dem OLG-Spruch geht der Kläger allerdings leer aus. Die Koblenzer Richter betonten, selbst wenn die Angaben des Klägers zuträfen, hätte er nicht einfach die mehrspurige Fahrbahn betreten dürfen. Vielmehr wäre es geboten gewesen, auf das tatsächliche Umspringen der Ampelanlage zu warten.
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