Suche:
Stichwörter: Oder Konto
Montag, 20. August 2007

Bei «Oder»-Konto haften beide Ehepartner

Erlangen (dpa/tmn) - Bei einem sogenannten Oder-Konto haften Ehegatten gegenüber der Bank grundsätzlich auch für die Schulden, die der jeweils andere verursacht hat. Darauf weist die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) in Erlangen hin.


Erlangen (dpa/tmn) - Bei einem sogenannten Oder-Konto haften Ehegatten gegenüber der Bank grundsätzlich auch für die Schulden, die der jeweils andere verursacht hat. Darauf weist die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) in Erlangen hin.

Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 22 O 463/06). Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Minus auf dem Konto allein oder zu einem erheblichen Teil von einem Partner produziert wurde und der andere zudem davon keine Kenntnis hatte.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.