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Freitag, 8. Juni 2007

Bei Nährstoffangaben auf Lebensmitteln Vergleichswerte prüfen

Hamburg (dpa/tmn) - Die seit kurzem auf Lebensmittelverpackungen gedruckten Nährwertangaben beziehen sich Verbraucherschützern zufolge auf unterschiedliche Mengen.

Hamburg (dpa/tmn) - Die seit kurzem auf Lebensmittelverpackungen gedruckten Nährwertangaben beziehen sich Verbraucherschützern zufolge auf unterschiedliche Mengen.

Wollen Verbraucher beispielsweise den Zuckergehalt verschiedener Produkte miteinander vergleichen, müssen sie die Bezugsgrößen prüfen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Eine Reihe von großen Lebensmittelkonzernen hatte sich jüngst zu einer Lebensmittelkennzeichnung verpflichtet.

Angegeben wird neben dem Zuckergehalt auch der prozentuale Anteil der Menge an Zucker, die pro Tag maximal verzehrt werden sollte. Allerdings habe ein Vergleich gezeigt, dass das gleiche Unternehmen zum Beispiel bei der einen Cerealien-Packung eine 30-Gramm-Portion zur Grundlage für die Berechnung nahm, bei einer anderen aber eine 40-Gramm-Portion. Auf den ersten Blick sehe es daher so aus, als enthielten die beiden Produkte ungefähr gleich viel Zucker. Der herausgestellte Ballaststoffgehalt bezog sich laut der Verbraucherzentrale sogar auf eine 60-Gramm-Portion.

Problematisch sei außerdem, dass die Lebensmittelindustrie von einer «erlaubten» Zuckerzufuhr von 90 Gramm pro Tag ausgehe. Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Weltgesundheitsorganisation WHO liege jedoch bei 50 bis 60 Gramm für Erwachsene und 38 Gramm für Kinder, so die Verbraucherzentrale. Die Prozentangaben beziehen sich also auf einen zu hohen Wert.

Wenn es um die Kalorien geht, werde der Verbrauch einer weiblichen erwachsenen Person als Berechnungsgrundlage verwendet. Kinder benötigen nach Angaben der Verbraucherschützer aber viel weniger Kalorien. Sie sollten daher geringere Mengen von Softdrinks, gesüßten Cerealien und Gummibärchen essen, als es nach dem Lesen der Nährwertinformationen anzunehmen wäre.


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