Suche:
Stichwörter: Mietminderung
Dienstag, 24. Juli 2007

Baum verdunkelt Wohnung: Mieter darf um fünf Prozent mindern

Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen die monatlichen Zahlungen unter Umständen um fünf Prozent mindern, wenn ein Baum auf dem Grundstück die Wohnung verschattet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor (Az.: 211 C 70/06).


Darauf weisen die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin hin. In dem Fall wuchsen die Bäume vor der Fensterfront einer Wohnung im Lauf der Jahre in die Höhe und verdunkelten das Wohnzimmer des Mieters «erheblich».

Selbst am Tag war es notwendig, in den Räumen das Licht anzuschalten. Das Gericht entschied daher, dass eine Mietminderung von fünf Prozent zulässig sei. Denn der Mieter hatte zuvor um Abhilfe gebeten, erläutern die Landesbausparkassen. Der Eigentümer habe auf die Hinweise des Bewohners aber nicht reagiert. Zudem stehe die Baumschutzordnung dem Recht des Mieters nicht entgegen - bei unzumutbarer Verschattung von Wohnräumen gebe es Ausnahmen.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.