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Stichwörter: autobarfußbarfußfahrenunfall
Donnerstag, 31. Mai 2007

Barfußfahren ist nicht verboten

München (dpa/tmn) - Es ist nicht verboten, privat barfuß zu fahren. Das Fahren ohne Schuhe oder mit lockeren Sandalen sei aber gefährlich, warnt der ADAC in München. So könnten zum Beispiel Fahrer vom Pedal abrutschen.


München (dpa/tmn) - Es ist nicht verboten, privat barfuß zu fahren. Das Fahren ohne Schuhe oder mit lockeren Sandalen sei aber gefährlich, warnt der ADAC in München. So könnten zum Beispiel Fahrer vom Pedal abrutschen.

Kommt es jedoch durch das Barfußfahren zu einem Unfall, drohen dem Fahrer Geldbußen und strafrechtliche Folgen, berichtet der Automobilclub in seiner Zeitschrift «ADAC Motorwelt». Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 322 Ss 46/07). Wer auf Dienstfahrt barfuß oder mit Sandalen unterwegs ist und deshalb gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt, riskiere ein Bußgeld - auch ohne dass es zu einem Unfall gekommen sein muss.


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