Bahnstreik umgehen: Früher zur Arbeit heißt nicht früher nach Hause
Leipzig (dpa/tmn) - Erscheinen Arbeitnehmer am Freitag (5. Oktober) früher bei der Arbeit, um dem Bahnstreik zu entgehen, dürfen sie nicht in jedem Fall früher nach Hause. Das hänge von den Arbeitszeitregelungen ab, sagte Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.
Leipzig (dpa/tmn) - Erscheinen Arbeitnehmer am Freitag (5. Oktober) früher bei der Arbeit, um dem Bahnstreik zu entgehen, dürfen sie nicht in jedem Fall früher nach Hause. Das hänge von den Arbeitszeitregelungen ab, sagte Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.
Wer flexible Arbeitszeiten habe, könne selbst entscheiden, wann er am Arbeitsplatz erscheint. Anders sieht es bei festen Arbeitszeiten aus. «Wer normalerweise um 9.00 Uhr anfängt, aber schon um 7.00 Uhr erscheint, hat Pech gehabt», sagt Gross. Ein Anspruch, zwei Stunden früher nach Hause zu gehen, ergebe sich daraus nicht.
Die Lokführergewerkschaft GDL hat angekündigt, an diesem Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr zu streiken. Insbesondere Berufspendler werden davon betroffen sein. «Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen, ob ich in diesem Fall früher kommen und dafür auch früher gehen kann», rät Gross.
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