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Freitag, 16. März 2007

Bahn haftet nicht für Schäden auf dem Autozug

Dortmund (dpa/gms) - Wird bei einer Fahrt mit dem Autozug ein Auto beschädigt, haftet die Deutsche Bahn in der Regel nicht dafür. Deshalb empfehle sich der Abschluss einer Autozug- und Fährversicherung, so DB-Autozug-Sprecher Stefan Karpenstein in Dortmund.


Dortmund (dpa/gms) - Wird bei einer Fahrt mit dem Autozug ein Auto beschädigt, haftet die Deutsche Bahn in der Regel nicht dafür. Deshalb empfehle sich der Abschluss einer Autozug- und Fährversicherung, so DB-Autozug-Sprecher Stefan Karpenstein in Dortmund.

Eine solche Police deckt etwa Schäden durch Sturm, Hagel oder Steinschlag ab, die sich angesichts der offenen Autozugwaggons nicht ausschließen lassen. Je nach Wert des Wagens und der Reisedauer kostet die Police ab etwa 20 Euro. Unter Umständen lohnt sie sich auch für einen Wagen mit Vollkaskoversicherung: Wer diese bei einem Schaden nicht in Anspruch nehmen muss, weil er eine Zusatzpolice abgeschlossen hat, riskiert auch keine Hochstufung des Beitrags. Die Bahn selbst kommt laut Karpenstein nur für Schäden auf, die sie selbst verursacht hat.


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