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Freitag, 22. Dezember 2006

Bagatellschäden bis Jahresende der Versicherung melden

Berlin (dpa/gms) - Bagatellschäden müssen der Kfz-Versicherung meist bis zum 31. Dezember 2006 gemeldet werden. Das erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Berlin (dpa/gms) - Bagatellschäden müssen der Kfz-Versicherung meist bis zum 31. Dezember 2006 gemeldet werden. Das erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Grundsätzlich müsse der Autoversicherer binnen einer Woche schriftlich oder telefonisch über einen Schaden informiert werden. Bei vielen Unternehmen könnten aber Kleinschäden unter 500 Euro noch bis Ende des Jahres nachgemeldet werden. Für Schäden aus dem Monat Dezember läuft die Frist bis 31. Januar 2007. Allerdings sollten sich Autofahrer gut überlegen, ob sie kleinere Schäden nicht selbst übernehmen wollen.

Denn für die Rückstufung beim Schadensfreirabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren Rabattverlust als ein teurer Schaden. Autofahrer, die 2006 zwei oder mehr Schäden verursacht haben, sollten sich deshalb von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, welche Variante für sie am günstigsten ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden oder alle Schäden selbst zu bezahlen.

Hat eine Versicherung einen Unfall bereits übernommen, können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen auch im Nachhinein noch die Unfallkosten zurückzahlen, um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Bei Kleinschäden in der Regel bis 500 Euro muss der Versicherer den Kunden nach der Regulierung über den Abschluss des Verfahrens informieren. Nach Zugang dieser Mitteilung hat der dann Autofahrer sechs Monate Zeit, seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten und so eine Rückstufung abzuwenden.


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