Autovermietung: Im Winter Wagen mit Winterreifen
Hamburg/Stuttgart (dpa/tmn) - Wer bei der Autovermietung im Winter einen Wagen ohne Winterreifen bekommt, muss nach einem Unfall unter Umständen keine Selbstbeteiligung bezahlen.
Das geht aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg hervor (Az.: 14 U 34/07). Im verhandelten Fall ging es um einen Kunden, der bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Mietwagen mit Sommerreifen unterwegs war und einen Unfall verursacht hatte.
Das OLG entschied zugunsten des Kunden - mit dem Argument, das Unternehmen hätte ihm einen Wagen mit Winterreifen vermieten müssen. In Deutschland gilt zwar keine ausdrückliche Winterreifenpflicht. Aber jeder Fahrer muss mit einer Bereifung unterwegs sein, die den Witterungs- und damit den Straßenverhältnissen angepasst ist. Eine Mitschuld sprach das Gericht dem Kunden jedoch zu: Ein Gutachter hatte ermittelt, dass die Sommerreifen nicht die Ursache für den Unfall waren.
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