Suche:
Stichwörter:
Mittwoch, 11. Oktober 2006

Autovermieter muss auf Erstattungsfaehigkeit des Unfalltarifes hinweisen

Nach einem Autounfall hatte der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug angemietet. Von den hierfür in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 2100,- EUR erstattete die Haftpflichtversicherung lediglich 750,- EUR.

Nach einem Autounfall hatte der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug angemietet. Von den hierfür in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 2100,- EUR erstattete die Haftpflichtversicherung lediglich 750,- EUR. Die Differenz forderte die Autovermietung vom geschädigten Mieter. Dieser wandte ein, dass er nicht darüber aufgeklärt worden sei, dass Fahrzeuge auch zu günstigeren Tarifen hätten angemietet werden können. Daraus resultiere ein Schadens­ersatzanspruch gegen den Autovermieter, mit dem er aufrechne.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass der Vermieter den Mieter über die Umstände aufklären muss, die für ihn hinsichtlich des Entschlusses, den Vertrag einzugehen, von besonderer Bedeutung sind. Dies sind bei der Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach Verkehrsunfällen gerade auch Probleme  die sich aus der Tarifspaltung ergeben. Da der Vermieter gegenüber dem Mieter hier regelmäßig einen Wissenvorsprung hat, muss er zumindest auf eventuelle Regulierungsprobleme verweisen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung des Autovermieters dem Mieter den günstigsten Tarif anzubieten oder gar auf die Preise der Mitbewerber zu hinzuweisen. Aufgrund des unterlassenen Hinweises auf die Regulierungsprobleme bei Unfalltarifen sah der BGH einen Schadensersatzanspruch des Mieters aus c.i.c. (vorvertraglichem Verschulden) in Höhe der nicht erstatteten Ausgaben für gegeben und wies wietergehende Ansprüche der Autovermietung ab.

BGH, Urteil vom 28.6.2006  - XII ZR50/04

 

Das könnte Sie noch interessieren:


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.