Autofahrt unter Drogeneinfluss nicht zwangsläufig strafbar
Saarbrücken (dpa) - Eine Autofahrt unter Drogeneinfluss muss nicht zwangsläufig strafbar sein. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor, den die Fachzeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» veröffentlicht hat.
Saarbrücken (dpa) - Eine Autofahrt unter Drogeneinfluss muss nicht zwangsläufig strafbar sein. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor, den die Fachzeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» veröffentlicht hat.
Nach Auffassung der Richter handelt der Betroffene weder vorsätzlich noch fahrlässig, wenn er nicht mehr damit rechnen musste, dass der Drogenkonsum noch Auswirkungen auf seine Fahrtüchtigkeit hat (Az.: SS (B) 5/2007 (18/07)).
Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Beschluss die Verurteilung eines Autofahrers auf. Bei einer Kontrolle hatte die Polizei festgestellt, dass der Mann noch unter dem Einfluss von Drogen stand. Er räumte ein, etwa 28 Stunden zuvor Haschisch konsumiert zu haben. Er habe sich bei Fahrantritt aber fit gefühlt. Gleichwohl verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 150 Euro und zu einem Monat Fahrverbot.
Das OLG hielt die Verurteilung zumindest für voreilig. Das Amtsgericht habe nicht dargelegt, wieso der Verurteilte damit habe rechnen müssen, dass der Haschischkonsum nach mehr als einem Tag noch Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben werde. Nur dann sei der Vorwurf des fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Fehlverhaltens gerechtfertigt.
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