Autofahrer muss nachts das Sichtfahrgebot beachten
Koblenz (dpa) - Ein Autofahrer muss bei Dunkelheit beachten, dass er innerhalb der Strecke anhalten kann, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstoße er gegen das Sichtfahrgebot und trage bei einem Unfall eine Mitschuld, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Koblenz (dpa) - Ein Autofahrer muss bei Dunkelheit beachten, dass er innerhalb der Strecke anhalten kann, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstoße er gegen das Sichtfahrgebot und trage bei einem Unfall eine Mitschuld, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Geklagt hatte eine Frau, die bei Dunkelheit auf ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug aufgefahren und verletzt worden war (Aktenzeichen: 12 U 258/06). Der Fahrer des stehenden Wagens war zuvor mit einem anderen Auto zusammengestoßen und links an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Die Klägerin hatte ihm vorgeworfen, er habe das Unfallfahrzeug nicht genügend abgesichert. Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte jedoch, die Klägerin habe das Geschehen an der Fahrbahn nicht ausreichend beobachtet. Es bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, wonach die Klägerin für ihren Unfall eine Mithaftung trägt.
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