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Dienstag, 19. Februar 2008

Autofahrer muss bei haltendem Bus mit Fußgängern rechnen

Saarbrücken (dpa) - Ein Autofahrer, der an einem haltenden oder anfahrenden Linienbus vorbeifährt, muss damit rechnen, dass Fußgänger die Straße überqueren. Darauf weist die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hin.

Saarbrücken (dpa) - Ein Autofahrer, der an einem haltenden oder anfahrenden Linienbus vorbeifährt, muss damit rechnen, dass Fußgänger die Straße überqueren. Darauf weist die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hin.

Nach diesem Urteil muss der Autofahrer daher in der Regel für den größten Teil des Schadens haften, wenn er einen Fußgänger erfasst, der die Straße vor dem Bus überquert. Denn der Autofahrer müsse seine Geschwindigkeit deutlich herabsetzen und notfalls mit Schrittgeschwindigkeit und auf Sicht fahren, heißt es in dem Urteil (Az.: 4 U 338/06-108).

Das Gericht gab mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Fußgängers zum Großteil statt. Der Kläger war aus einem Linienbus ausgestiegen und hatte die Straße vor dem Bus überquert. Dabei wurde er von dem Wagen einer Autofahrerin erfasst, die links an dem Bus vorbeifuhr. Die Autofahrerin war der Meinung, der Kläger sei überwiegend selbst für den Unfall verantwortlich, denn er habe sich grob fahrlässig verhalten.

Anders als das Landgericht Saarbrücken, das dies ebenso gesehen hatte, ging das OLG dagegen von einem überwiegenden Verschulden der Autofahrerin aus. Sie hätte mit aussteigenden Fahrgästen rechnen müssen und nicht mit etwa 50 Stundenkilometer an dem Bus vorbeifahren dürfen. Sie hafte daher dem Kläger zu 60 Prozent.


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