Suche:
Stichwörter:
Montag, 14. Juli 2008

Autofahrer dürfen sich nicht auf Blinker verlassen

Saarbrücken (dpa) - Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.

Saarbrücken (dpa) - Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.

Vielmehr müsse er abwarten, ob der vorfahrtsberechtigte Autofahrer sein Tempo deutlich verringere oder mit dem Abbiegen beginne, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 228/07-76).

Das Gericht verurteilte damit einen Autofahrer zur Zahlung von Schadenersatz wegen einer Kollision. Zu dem Zusammenstoß war es gekommen, weil eine Autofahrerin auf einer vorfahrtsberechtigten Straße, in die der Verurteilte einbiegen wollte, den rechten Blinker gesetzt hatte. Der Mann schloss daraus, die Frau wolle abbiegen und fuhr los. Im Einmündungsbereich kollidierten beide Fahrzeuge.

Das OLG ließ den Einwand des Autofahrers nicht gelten, er habe auf den gesetzten Blinker vertraut. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Blinker versehentlich gesetzt oder ein technischer Defekt aufgetreten sei. Außerdem sei es für Ortsunkundige häufig typisch, dass sie ihre Fahrtrichtung kurzerhand korrigierten. All dies müsse ein sorgfältiger Autofahrer bedenken. Allerdings treffe den Unfallgegner in diesen Fällen regelmäßig eine Mitschuld. Im konkreten Fall muss der wartepflichtige Autofahrer daher nur 75 Prozent des Schadens tragen.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.