Autofahrer dürfen sich nicht auf Blinker verlassen
Saarbrücken (dpa) - Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.
Saarbrücken (dpa) - Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.
Vielmehr müsse er abwarten, ob der vorfahrtsberechtigte Autofahrer sein Tempo deutlich verringere oder mit dem Abbiegen beginne, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 228/07-76).
Das Gericht verurteilte damit einen Autofahrer zur Zahlung von Schadenersatz wegen einer Kollision. Zu dem Zusammenstoß war es gekommen, weil eine Autofahrerin auf einer vorfahrtsberechtigten Straße, in die der Verurteilte einbiegen wollte, den rechten Blinker gesetzt hatte. Der Mann schloss daraus, die Frau wolle abbiegen und fuhr los. Im Einmündungsbereich kollidierten beide Fahrzeuge.
Das OLG ließ den Einwand des Autofahrers nicht gelten, er habe auf den gesetzten Blinker vertraut. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Blinker versehentlich gesetzt oder ein technischer Defekt aufgetreten sei. Außerdem sei es für Ortsunkundige häufig typisch, dass sie ihre Fahrtrichtung kurzerhand korrigierten. All dies müsse ein sorgfältiger Autofahrer bedenken. Allerdings treffe den Unfallgegner in diesen Fällen regelmäßig eine Mitschuld. Im konkreten Fall muss der wartepflichtige Autofahrer daher nur 75 Prozent des Schadens tragen.
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