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Mittwoch, 14. November 2007

Außentermin bei Streik: Privat-Pkw keine Alternative

Berlin (dpa/tmn) - Kann ein Arbeitnehmer wegen des Bahnstreiks nicht per Zug zu einem Außentermin fahren, muss er nicht seinen Privat-Pkw nutzen. Das erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert vom Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.


Fährt der Zug bei Streik nicht, müssen Arbeitnehmer nicht ihren Privat-Pkw für Termine nehmen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Kann ein Arbeitnehmer wegen des Bahnstreiks nicht per Zug zu einem Außentermin fahren, muss er nicht seinen Privat-Pkw nutzen. Das erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert vom Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.

Anders sehe es aus, wenn die Nutzung des Privat-Pkw vertraglich vereinbart wurde. Grundsätzlich müsse aber der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter irgendwie zu einem Außentermin kommen.


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