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Freitag, 20. Oktober 2006

Ausfahrt blockiert: Autohalter bei Unfall mitschuldig

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Parkt ein Autobesitzer in einer Grundstücksausfahrt und behindert hinausfahrende Wagen, ist er im Fall eines Unfalls mitschuldig. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Parkt ein Autobesitzer in einer Grundstücksausfahrt und behindert hinausfahrende Wagen, ist er im Fall eines Unfalls mitschuldig. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Im verhandelten Fall war der Kläger beim Versuch, mit seinem Wagen das verkehrswidrig geparkte Fahrzeug zu passieren, gegen eine Mauer geprallt. Die Richter billigten ihm einen Anspruch auf Schadensersatz zu: Das geparkte Auto sei die entscheidende Unfallursache gewesen, daher müsse sein Halter 25 Prozent des Schadens übernehmen. Den Geschädigten trifft dem Urteil zufolge allerdings ein erhebliches Mitverschulden, weil er das Hindernis zwar deutlich erkannt, aber dennoch versucht habe, an ihm vorbei zu kommen. (Az.: 32 C 518/06-22)

 

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