Arbeitsunfall: Weg zum «D-Arzt» kann vorgeschrieben sein
Hamburg (dpa/tmn) - Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Beschäftigte in bestimmten Fällen einen sogenannten Durchgangsarzt - kurz «D-Arzt» - aufsuchen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin.
Das sei etwa vorgeschrieben, wenn die Behandlung länger als eine Woche dauert oder der Betroffene sogar arbeitsunfähig wird, so die VBG. Arbeitgeber müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen.
Das D-Arzt-Verfahren soll zum einen eine qualifizierte Behandlung sicherstellen. Daneben hält der D-Arzt auch den Kontakt zur Berufsgenossenschaft, welche die Heilbehandlung finanziert. Bundesweit sind den Angaben zufolge rund 3500 Mediziner von der gesetzlichen Unfallversicherung als «D-Ärzte» zugelassen. In der Regel handelt es sich um Unfallchirurgen oder Orthopäden. Die Anschrift des nächstgelegenen D-Arztes kann laut VBG einfach über den Hausarzt erfragt werden. Sie lässt sich auch im Internet recherchieren.
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