Suche:
Stichwörter: WegeunfallArbeitsunfall
Dienstag, 29. Januar 2008

Arbeitsunfall: Weg zum «D-Arzt» kann vorgeschrieben sein

Hamburg (dpa/tmn) - Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Beschäftigte in bestimmten Fällen einen sogenannten Durchgangsarzt - kurz «D-Arzt» - aufsuchen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin.


Das sei etwa vorgeschrieben, wenn die Behandlung länger als eine Woche dauert oder der Betroffene sogar arbeitsunfähig wird, so die VBG. Arbeitgeber müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen.

Das D-Arzt-Verfahren soll zum einen eine qualifizierte Behandlung sicherstellen. Daneben hält der D-Arzt auch den Kontakt zur Berufsgenossenschaft, welche die Heilbehandlung finanziert. Bundesweit sind den Angaben zufolge rund 3500 Mediziner von der gesetzlichen Unfallversicherung als «D-Ärzte» zugelassen. In der Regel handelt es sich um Unfallchirurgen oder Orthopäden. Die Anschrift des nächstgelegenen D-Arztes kann laut VBG einfach über den Hausarzt erfragt werden. Sie lässt sich auch im Internet recherchieren.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.