Arbeitnehmer muss Mobbing belegen können
Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitnehmer, der sich an seinem Arbeitsplatz gemobbt fühlt und eine Schmerzensgeldklage anstrengt, trägt die Beweislast. So hat das Landesarbeitsgericht Mainz (Az.: 9 Sa 935/06) geurteilt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitnehmer, der sich an seinem Arbeitsplatz gemobbt fühlt und eine Schmerzensgeldklage anstrengt, trägt die Beweislast. So hat das Landesarbeitsgericht Mainz (Az.: 9 Sa 935/06) geurteilt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Demnach müsse er überzeugend darlegen, dass die Schikanen das hinzunehmende Maß überschritten hätten. Ein Arbeitnehmer hatte auf Schmerzensgeld geklagt, weil er aufgrund von Mobbing erkrankt sei. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Gericht argumentierte, der Kläger habe nicht nachweisen können, dass Demütigungen, Diskriminierungen oder andere Schikanen systematisch stattgefunden hätten. Außerdem müsse Mobbing klar abzugrenzen sein gegen das in einem Betrieb übliche, rechtlich erlaubte und deshalb hinzunehmende Verhalten. Dies überzeugend darzulegen, sei Aufgabe des «Gemobbten».
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.





