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Stichwörter: VorfahrtVerkehrsregeln
Freitag, 12. Oktober 2007

An Engpässen und Baustellen Vorfahrtsregeln beachten

Fahrradfahrer müssen bei Baustellen und verengten Straßen besonders auf die jeweiligen Vorfahrtsregeln achten, um Unfällen vorzubeugen.


Bremen (dpa/tmn) - Fahrradfahrer müssen bei Baustellen und verengten Straßen besonders auf die jeweiligen Vorfahrtsregeln achten, um Unfällen vorzubeugen. Das sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen.

Ist eine Spur durch Bauarbeiten blockiert, hat derjenige Vorfahrt, dessen Fahrstreifen frei ist. Auch wer etwa links an einem parkenden Auto vorbeifahren will, muss zuerst den Gegenverkehr vorbeilassen.

Ist die Fahrbahn dagegen dauerhaft auf eine Spur verengt, hat grundsätzlich derjenige Vorfahrt, der die Stelle zuerst erreicht, erläutert Huhn. «Wenn der Radfahrer als Erster am Engpass angekommen ist, muss der Autofahrer rechtzeitig anhalten.»

Eine besondere Regelung gilt auch für Einbahnstraßen, die in der Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben sind: Stehen sich hier ein LKW und ein Fahrradfahrer gegenüber, muss laut Huhn der Verkehrsteilnehmer Platz machen, dem es weniger Mühe macht. «Das trifft in den meisten Fällen den wendigeren und flexibleren Fahrradfahrer, der sein Rad auch schnell an den Straßenrand stellen kann.»


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