Alte Kfz-Police nicht vorschnell kündigen
München (dpa/tmn) - Autofahrer sollten beim Wechsel ihrer Kfz-Versicherung erst dann den alten Vertrag kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Das rät der ADAC in München.
München (dpa/tmn) - Autofahrer sollten beim Wechsel ihrer Kfz-Versicherung erst dann den alten Vertrag kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Das rät der ADAC in München.
Der Grund sei, dass Anbieter bei der Haftpflicht in der Regel jeden Kunden akzeptieren und den Versicherungsschutz nicht verweigern dürfen - Ausnahmen seien «juristische Einzelfälle». Bei der Kasko dürfen die Unternehmen dagegen Anträge ablehnen, wenn die Schadensquote in der Vergangenheit etwa besonders hoch war. Im schlimmsten Fall stehen Autofahrer dann ohne Schutz da, denn die beiden Policen werden bei Wunsch einer Kaskoversicherung immer gemeinsam abgeschlossen.
Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Daher sollten Wechselwillige jetzt schnell aktiv werden. Der Autoclub weist außerdem darauf hin, dass eine Teilkasko-Police nicht in jedem Fall günstiger sein muss als eine Vollkasko-Versicherung. Denn bei der Vollkasko werde die Prämienhöhe oft durch einen Schadensfreiheitsrabatt günstiger - diesen gibt es in der Teilkasko nicht.
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