Alltagsradler ohne Helm trägt bei Unfall keine Mitschuld
Bremen (dpa/tmn) - Ist ein Radler auf gewöhnlichen Fahrten ohne Helm unterwegs, trägt er bei einem Unfall nicht automatisch eine Mitschuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: I-1 U 278/06).
Bremen (dpa/tmn) - Ist ein Radler auf gewöhnlichen Fahrten ohne Helm unterwegs, trägt er bei einem Unfall nicht automatisch eine Mitschuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: I-1 U 278/06).
In dem Fall musste ein Fahrradfahrer wegen einer Fußgängerin auf einem innerstädtischen Radweg plötzlich bremsen, stürzte dabei und verletzte sich am Kopf. Die Richter sprachen ihm vollen Schadensersatz zu, berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen unter Berufung auf das Urteil.
Anders urteilte das Gericht im Fall eines Rennradfahrers, der mit einem Traktor zusammengeprallt war und dabei keinen Helm getragen hatte. Die Richter verweigerten dem Rennradfahrer Schadensersatz, da bei ihm eine erhöhte Gefährdung vorliege und Helme bei Rennfahrern weit verbreitet seien (Az.: I-1 U 182/06).
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