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Mittwoch, 21. Mai 2008

Alkoholfahrt mit Rad: Führerscheinentzug möglich

Leipzig/Potsdam (dpa) - Der Führerschein kann auch nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Leipzig/Potsdam (dpa) - Der Führerschein kann auch nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Nach Ansicht der Richter kann bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Gefahr bestehen, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt. Damit setzten sich die Behörden aus Potsdam gegen einen 41-Jährigen durch. Der Brandenburger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,09 Promille. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte er sich (Az.: BVerwG 3 C 32.07).

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Mann im August 2007 noch Recht gegeben. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter jetzt auf. Laut Gesetz bestünden bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Deshalb sei in einem medizinisch-psychologischen Gutachten zu klären, ob diese Gefahr bei dem jeweils Betroffenen bestehe. Zu beachten seien Vorgeschichte und Persönlichkeit. Im vorliegenden Fall hatte das Gutachten dem Mann abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend trennen zu können.


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