Aktien-Depot vererben: Vollmacht senkt Verlustrisiko
München (dpa/tmn) - Wer ein Depot zu vererben hat, stellt dem Erben besser eine Vollmacht für den sofortigen Zugriff auf das Aktienpaket aus. Nur eine solche «postmortale Vollmacht» ermögliche sofortiges Handeln, erläutert das Deutsche Forum für Erbrecht in München.
Erben müssten auf die Ausstellung des Erbscheins häufig mehrere Wochen warten, und in der Zeit könne der Depotwert unter Umständen um mehrere Tausend Euro sinken. Versteuert werden muss aber «am Tag des Erbfalls» - und wenn der Wert in der Zwischenzeit kräftig sinkt, fallen trotzdem Steuern auf den höheren Wert an.
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