Abgeltungssteuer: NV-Bescheinigung bleibt
Berlin (dpa/tmn) - Eine Nichtveranlagungsbescheinigung befreit auch von der neuen Abgeltungssteuer. Wer also eine gültige NV-Bescheinigung hat, für den ändert sich zum 1. Januar 2009 nichts, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Eine Nichtveranlagungsbescheinigung befreit auch von der neuen Abgeltungssteuer. Wer also eine gültige NV-Bescheinigung hat, für den ändert sich zum 1. Januar 2009 nichts, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Die Abgeltungssteuer wird kommendes Jahr eingeführt. Die neue Steuer beträgt einheitlich 25 Prozent - Kapitaleinnahmen werden also nicht mehr nach dem persönlichen Satz versteuert. Eine NV-Bescheinigung stellt das Finanzamt jedem aus, der keine Einkommensteuer zahlen muss, heißt es. Dazu gehören zum Beispiel Rentner oder Studenten, aber auch Geringverdiener, deren Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 7664 Euro liegt.
Weitere Fragen zur Abgeltungssteuer beantwortet eine neue Broschüre. Sie ist kostenlos beim Verband erhältlich und kann von der Internetseite heruntergeladen oder per Fax bestellt werden, Fax: 030/16 63 12 99.
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