Ab 1. August gilt Alkoholverbot für Fahranfänger
Berlin (dpa) - Alkohol am Steuer ist für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für unter 21 Jahre alte Fahrer vom 1. August an absolut tabu. Wer dagegen mit mehr als null Promille von der Polizei erwischt wird, muss mit 125 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen.
Berlin (dpa) - Alkohol am Steuer ist für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für unter 21 Jahre alte Fahrer vom 1. August an absolut tabu. Wer dagegen mit mehr als null Promille von der Polizei erwischt wird, muss mit 125 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen.
Außerdem gibt es zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei Verstößen kann die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu 200 Euro angeordnet werden. Für die übrigen Autofahrer bleibt es bei der 0,5 Promille-Grenze.
Zudem drohen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen - schon nach geltendem Recht und unabhängig vom Alter des Fahrers - Strafzahlungen an die Haftpflichtversicherer bis 5000 Euro. «Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung», betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer bedeute jedoch nicht, dass der Versicherungsschutz bei solchen Unfällen zwangsläufig völlig entfalle, hieß es. Alles unter 1,1 Promille sei individuell je nach Unfallverlauf zu prüfen. Davon hänge ab, ob und in welchem Umfang die Kasko-Leistung eingeschränkt werde.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sagte: «Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammen passen. Wo die Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen fern zu halten.»
Einige Verbände verlangten gravierende Änderungen. Nach Ansicht der Versicherungsbranche sollte das Alkoholverbot allgemein bis zum 25. Geburtstag ausgedehnt werden, forderte der GDV. So sei 2005 der Anteil der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21- bis unter 25-Jährigen mit fast 18 Prozent höher gewesen als bei den jüngeren Fahrern von 18 bis 21 Jahren (15 Prozent). Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer im GDV, begrüßte die Neuregelungen dennoch als erste richtige Schritte. «Wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten.»
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderte die Bundesregierung auf, auf Null Promille für den gesamten motorisierten Straßenverkehr überzugehen. Das erhöhte Unfallrisiko nach Alkoholkonsum gelte «unabhängig vom Alter», sagte der VCD-Vorsitzende Hermann-Josef Vogt.
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