Suche:
Stichwörter:
Mittwoch, 2. Januar 2008

50 Jahre Verkehrssünderkartei

Flensburg (dpa) - Die Flensburger «Verkehrssünderkartei» wird 50 Jahre alt: Am 2. Januar 1958 wurden im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die ersten Verkehrssünder eingetragen. Nach einem Jahr hatte die Kartei 810 000 Namen.


Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), Ekhard Zinke, zeigt in Flensburg das Schild seiner Behörde. (Bild: dpa)

Flensburg (dpa) - Die Flensburger «Verkehrssünderkartei» wird 50 Jahre alt: Am 2. Januar 1958 wurden im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die ersten Verkehrssünder eingetragen. Nach einem Jahr hatte die Kartei 810 000 Namen.

Bei heute 50 Millionen Führerscheininhabern ist der «Bestand» mittlerweile auf 8,4 Millionen Einträge im Verkehrszentralregister (VZR) - so der offizielle Name - gewachsen (Stand 1.1.2007). «Nicht nur die Motorisierung hat zugenommen», erklärt der KBA-Präsident Ekhard Zinke, «es sind auch viele neue Delikte dazu gekommen». Früher seien Alkoholverstöße nicht so hart bestraft worden, zudem habe es noch kein Handyverbot am Steuer gegeben. Die Quote von etwa 15 Prozent sei in all den Jahren etwa gleichgeblieben.

Dennoch ist und bleibt das zu schnelle Fahren bei Männern und Frauen mit Abstand das häufigste Delikt (je fast 60 Prozent). Bei Männern folgt das Fahren unter Alkoholeinfluss (15 Prozent), bei Frauen die Vorfahrtverletzung (17 Prozent). Rund 80 Prozent der Sünder sind Männer. Drei Viertel der Erfassten haben nicht mehr als sieben Punkte auf dem Flensburger Konto. Fast fünf Prozent - etwa 400 000 Menschen - haben acht bis 13 Punkte auf dem «Kerbholz», rund ein Prozent hat 14 Punkte und mehr. Je nach Delikt dauert es zwischen zwei und zehn Jahren, bis die Punkte gelöscht werden - vorausgesetzt es kommen keine neuen hinzu.

Knapp ein Fünftel der Eingetragenen hat keine Punkte, ist aber trotzdem aktenkundig. Darunter fallen auch Menschen ohne Führerschein, die als Autofahrer erwischt wurden oder sich als Radfahrer oder Fußgänger ein Verkehrsdelikt geleistet haben. «Es soll auch einmal ein Landwirt Punkte bekommen haben, weil er sein unbeleuchtetes Schwein nachts über die Straße geführt hat», erzählt Zinke, der selber keine Punkte in der Behörde hat. «Ich hatte aber mal einen - für zu schnelles Fahren.» Der Eintrag habe sein Ziel erreicht und bei ihm zu einer bewussteren Fahrweise geführt.

Historisches Vorbild der Kartei war 1910 die «Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeugführer» im Berliner Polizeipräsidium. Auch nach Einführung des VZR gab es die berüchtigten Punkte zunächst nicht. Erst 1974 wurde das bundesweit einheitliche sogenannte Mehrfachtäter-Punktsystem eingeführt. Neue Einträge werden von den 187 Mitarbeitern im VZR mittlerweile elektronisch erfasst. «Das VZR hat sich im letzten Jahrzehnt weiterentwickelt», erzählt Zinke. Die Reihe von älteren Fällen, die in Regalwänden auf 10,7 Millionen Blättern in Handakten geführt werden, ist allerdings noch rund 500 Meter lang. «Bis die letzte Akte vernichtet wird, wird es noch einige Jahre dauern», sagt Zinke.

Entgegen der allgemeinen Meinung sei das Image der Behörde nicht negativ, betont Zinke. «Die Existenz des Registers wird positiv gesehen. Verkehrsteilnehmer vom Verkehr fernzuhalten, die nicht geeignet sind - darum geht es.» Immer wieder werde er auf die Flensburger Punkte angesprochen. «Es ist erstaunlich: Egal, auf wen ich treffe, es kommen die Lebensbeichten zu Verkehrsübertretungen», erzählt Zinke. Die Absolution habe er jedoch noch keinem erteilt.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.